Allgemeine Geschäftssbedingungen der WESSO® AG

Allgemeines

(1) Unsere derzeitigen und künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten spätestens mit der Annahme der Ware oder Leistung als angenommen.

(2) Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem einzelnen Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich auch bezüglich der Preisangaben.

(2) Bestellungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich oder fernschriftlich bei uns eingehen, sei es auf dem Postweg, per Fax (+49(0)9151/8316-11), per E-Mail (contact@wesso.com) oder per Online Shop (www.wesso.com). Der Besteller ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.

(3) Wenn ein Auftrag von uns nicht schriftlich bestätigt wird, gilt er jedenfalls mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder den jeweiligen Frachtführer als angenommen.

Preise

(1) Es gelten unsere zurzeit der Annahme des Auftrags gültigen Listenpreise. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, sind wir berechtigt, unsere zurzeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Listenpreise zu berechnen; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.

(2) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Erfüllungsort ist Hersbruck. Alle Beförderungskosten, einschließlich zusätzlicher Verpackungskosten, Transportvergütung, Nachnahmegebühr, Lagerkosten, Steuern und Zoll trägt der Besteller.
Ab einem Nettopreis von € 1.800,00 pro Warenlieferung liefern wir innerhalb Deutschlands frei Haus.

Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Der Liefertermin ist in jedem Fall eingehalten, wenn die bestellte Ware innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit ist. Teilleistungen sind statthaft.

(2) Im Falle eines von uns zu vertretenden Leistungsverzugs muss der Besteller uns vor Ausübung seiner gesetzlichen Rechte zunächst schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, wobei die Frist mit Zugang des Schreibens beginnt.

(3) Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Krieg etc., auch wenn sie in fremden Betrieben eintreten, von denen wir durch Materialbezug abhängig sind, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Besteller unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Hindernis benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Leistung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen der Leistungsstörung sind ausgeschlossen.

Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

(2) Nimmt der Besteller die Ware nach Meldung der Versandbereitschaft bzw. Bereitstellung zur Abholung nicht rechtzeitig ab, lagert diese auf seine Rechnung und seine Gefahr.

Gewährleistung und Haftung

(1) Mängel oder sonstige Beanstandungen muss der Besteller uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Übergabe des Werks (bei Kaufleuten 8 Tage nach Lieferung) schriftlich mitteilen, wobei er uns auch das Rechnungsdublikat übermitteln soll. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der zuvor genannten Anzeigefrist schriftlich zu rügen.

(2) Der Besteller hat uns ausreichend Gelegenheit zu geben, den Mangel zu prüfen. Dazu hat er die schadhafte Ware nach unserer Wahl entweder zur Besichtigung bereit zu halten oder diese auf unsere Kosten an uns zurück zu senden. Erweisen sich Reklamationen als unberechtigt, hat der Besteller unsere Aufwendungen zur Mangelfeststellung zu ersetzen und Arbeitszeit, Reise- und Transportkosten zu unseren Standardsätzen zu vergüten.

(3) Kommt der Besteller seiner Anzeigepflicht nicht nach oder wird die beweiskräftige Feststellung des Mangels durch Weiterveräußerung, Verarbeitung oder sonstige Veränderung oder Beseitigung Liefergegenstandes vereitelt oder erheblich erschwert, entfallen jedwede Gewährleistungsansprüche.

(4) Ist die Ware bzw. das Werk bei Gefahrübergang mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir Ersatz oder bessern nach, soweit dies möglich ist. Bei Unmöglichkeit der Ersatzlieferung oder Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist Minderung oder Wandelung verlangen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

(5) Wir stehen dem Besteller nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die sachgemäße Anwendung, Behandlung und Lagerung unserer Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn für unsere Beratungstätigkeit ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

(6) Schadensansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen bzw. Garantieversprechen, die den Besteller gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen. Für Zusicherungen stehen wir nur ein, wenn wir dies dem Besteller ausdrücklich und schriftlich erklärt haben.

Produkthaftung

(1) Unsere Produkte sind ausschließlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen. Es dürfen nur Originalgebinde des Herstellers für den Verkauf an Dritte bzw. Endkunden verwendet werden. Das Ab- oder Umfüllen oder Umetikettieren ist unzulässig.

(2) Außerhalb Deutschlands übernehmen wir keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Vertriebs unserer Produkte. Sofern eine Änderung der Verpackung unserer Produkte für die Vermarktung der Waren im Ausland aus gesetzlichen Gründen erforderlich sein sollte, sind wir vorher unter Übersendung einer Musterpackung von der geplanten Änderung unserer Produktausstattung zu informieren. Es gilt die vom Europäischen Gerichtshof zur Zulässigkeit des Umverpackens von Originalwaren aufgestellten Richtlinien. Keinesfalls darf die Qualität unserer Produkte und der Ruf unserer Marke oder Geschäftskennzeichen durch das Umverpacken gefährdet werden. Bei Zuwiderhandlung erlischt die Produkthaftung. Die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehenden Forderungen ein schließlich der Nebenforderungen sowie bis zur Einlösung gegebener Wechsel und Schecks bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum.

(2) Der Käufer ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(3) Für den Fall der Veräußerung - sei es vor oder nach Verarbeitung oder Vermischung der Ware - tritt der Käufer schon jetzt alle gegen seine Kunden hieraus entstehenden Ansprüche, auch soweit sie Entgelte für Arbeitsleistungen enthalten, mit allen Nebenrechten und Sicherheiten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware gemäß unserem Rechnungsbetrag an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung offen zu legen und uns Namen und Adressen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In unserer Warenrücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Zahlung

(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto zahlbar oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

(2) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen sowie andere Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.

(3) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Weisungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, dabei vorrangig auf Kosten und Zinsen.

(4) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen mindestens in der gesetzlichen Höhe von 5% über dem Basiszinssatz.

(5) Wir liefern nach unserem Dafürhalten gegen Nachnahme oder Vorkasse.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand

Soweit der Besteller Kaufmann ist, ist Hersbruck der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.